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Bundesverfassungsgericht: Berliner Mietendeckel unzulässig

Blogbeitrag vom 19.04.2021

Vergangenen Donnerstag erklärte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVG) den sogenannten Berliner Mietendeckel „für mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig“. Hierfür entscheidend ist die Tatsache, dass der „Bundesgesetzgeber das Mietpreisrecht in den §§ 556 bis 561 BGB abschließend geregelt hat“ und damit das Bundesrecht eine Sperrwirkung auf die Gesetzgebungsbefugnis der Länder entfalte.

Damit bestätigt sich die Einschätzung der 284 Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und FDP, die den Normenkontrollantrag eingereicht hatten. Auch den Berliner Senat dürfte das Urteil nicht überrascht haben, hatte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen schon bereits im Vorfeld die Empfehlung ausgesprochen, das durch den Mietendeckel eingesparte Geld für etwaige Nachzahlungen im Zuge eines abscheidenden Urteils zurückzulegen. Laut Schätzungen der Behörde seien rund 40.000 Hauptstadtmieter betroffen und könnten im Zuge von Nachzahlungsforderungen in wirtschaftliche Notlage geraten.

In einer Pressemitteilung begrüßte die Vonovia das Urteil, erklärte zugleich aber auch den „Verzicht auf Nachforderungen in Höhe von bis zu 10 Mio. €“. Doch nicht jeder dürfte sich derart generös zeigen; viele Bestandshalter und kleine Vermieter sind selbst durch Mindereinnahmen herb getroffen worden. So wird beispielsweise die Deutsche Wohnen nicht auf Nachzahlungen verzichten, bekräftigte aber bereits, dass niemand durch das Urteil des BVG die Wohnung verlieren werde. Der Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) versprach zudem finanzielle Hilfen für in Schieflage geratene Mieter.

Während Bundesminister Horst Seehofer (CSU) die Entscheidung begrüßte, zeigte sich der Regierende Bürgermeister Berlins Michael Müller (SPD) enttäuscht. Er sieht akuten Handlungsbedarf bei der Bundesregierung, die ein Mietenmoratorium zustande bringen müsse, um die angespannte Lage am Wohnungsmarkt zu entschärfen.

Detaillierte Informationen finden Sie hier: Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin („Berliner Mietendeckel“) nichtig

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